Sie entscheiden bei der Beauftragung, wie zugestellt wird. Diese Tabelle hilft bei der Wahl.
| Wenn Sie wollen, dass … | dann wählen Sie |
|---|---|
| die Sendung nach einem erfolglosen Versuch an einem festen Ort liegen darf | Abstellgenehmigung: Sie geben den Ablageort an, wir fotografieren die Ablage und informieren den Empfänger per Karte. |
| ein Nachbar sie annehmen darf | Zustellung an Nachbarn: gegen Unterschrift, im gleichen oder im nächstgelegenen Gebäude. |
| die Sendung ohne Unterschrift in den Briefkasten darf | Briefkastenzustellung: nur für briefkastenfähige Sendungen, mit Foto des Briefkastens. |
| nur eine bestimmte Person sie bekommt | Persönliche Zustellung mit Ausweisprüfung: nicht an Bevollmächtigte, Nachbarn oder in den Briefkasten. |
| zusätzlich ein Formular unterschrieben wird | Empfangsbestätigung im Original: wir bringen das unterschriebene Formular zu Ihnen zurück. |
| in einen bestimmten Bereich geliefert wird | Bereichszustellung: zum Beispiel in eine Abteilung oder Etage. |
Bitte beachten
- Bei Pharma, Kühlware, Wertsendungen, Waffen und Reisegepäck gibt es keine Abstellung. Urnen gehen ebenfalls nur persönlich.
- Die Zustellung an Nachbarn und die Abstellung erlauben Sie ausdrücklich bei der Beauftragung.
- Briefkastenzustellung und persönliche Zustellung schließen sich aus.
- Die Abstellung erfolgt auf Ihren Wunsch. Für Verlust, Diebstahl und Beschädigung nach der Ablage haften wir nicht; dieses Risiko trägt der Versender, der die Abstellung veranlasst.