Eine Urne darf unter bestimmten Voraussetzungen transportiert werden. Rechtlich macht es einen großen Unterschied, ob sie zu einem Friedhof, zu einem Bestattungsunternehmen oder zu einer Privatperson soll. Für die private Aufbewahrung zählt außerdem, wo die verstorbene Person zuletzt ihren Hauptwohnsitz hatte und was sie zu Lebzeiten schriftlich verfügt hat.
Die gesetzlichen Beispiele in diesem Artikel beziehen sich auf Rheinland-Pfalz.
Wichtig: Wir nehmen Urnenversand nur von Bestattungsunternehmen und Krematorien an, nicht von Privatpersonen. Als Empfänger kommen nur Bestattungsunternehmen, Friedhöfe und Krematorien infrage, nie eine Privatadresse. Wenn Sie Angehörige sind, sprechen Sie bitte Ihr Bestattungsunternehmen an. Es kann den Versand bei uns anfragen.
1. Zuerst den Zweck klären
Urne zur Beisetzung: In Rheinland-Pfalz gibt die Feuerbestattungsanlage die Urne für eine Beisetzung auf dem Friedhof an den zuständigen Friedhofsträger oder das zuständige Bestattungsunternehmen. Für bestimmte weitere Bestattungsformen geht sie an die zuständige Bestatterin oder den zuständigen Bestatter. Das ist etwas anderes als eine Sendung zur Aufbewahrung zu Hause.
Urne zu Hause aufbewahren: Rheinland-Pfalz lässt das als Bestattungsform zu, wenn die verstorbene Person ihren letzten Hauptwohnsitz dort hatte, die private Aufbewahrung schriftlich bestimmt und eine Person für die Totenfürsorge benannt hat. Der Bestatter gibt die Urne nach Vorlage dieser Verfügung an genau diese Person. Kann sie die Urne nicht direkt beim Bestatter abholen, erlaubt die Verordnung den Versand durch ein dafür spezialisiertes Transportunternehmen. Diesen Versand an Privatadressen bieten wir nicht an: Das Bestattungsunternehmen übergibt die Urne selbst.
Bereits beigesetzte Urne: Eine spätere Ausgrabung und Überführung ist ein eigener Fall. Vor Ablauf der Mindestruhezeit braucht es in Rheinland-Pfalz einen wichtigen Grund und eine Genehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde.
2. Wer darf eine Urne entgegennehmen?
Beim Versand zur privaten Aufbewahrung nach rheinland-pfälzischem Recht nur die Person, die in der Verfügung dafür bestimmt ist. Die Übergabe an Nachbarn, an andere Verwandte oder an einen Ablageort erfüllt diese Vorgabe nicht. Der Bestatter dokumentiert die Übergabe und bewahrt die Dokumentation samt Verfügung mindestens 15 Jahre auf.
Die Verfügung muss die Bestattungsform und die Person für die Totenfürsorge benennen. Gibt es keine vollziehbare Verfügung, sieht das Gesetz die Beisetzung der Asche auf einem Friedhof vor. Ein späterer Wunsch der Familie ersetzt die Verfügung für die private Aufbewahrung nicht.
3. Kann die Urne in ein anderes Bundesland geschickt werden?
Der Transport zu einer zuständigen Bestattungsstelle kann möglich sein. Damit ist eine private Aufbewahrung am Zielort aber noch nicht erlaubt: Jedes Bundesland hat sein eigenes Bestattungsrecht. Bayern verlangt zum Beispiel grundsätzlich die Beisetzung der Asche und regelt genau, an wen Asche herausgegeben oder versandt werden darf. Deshalb prüfen wir bei jeder Anfrage das Ziel einzeln.
Wir versenden Urnen nur innerhalb Deutschlands, nicht ins Ausland und nicht aus dem Ausland nach Deutschland. Der Leichenpass, den das rheinland-pfälzische Gesetz kennt, gilt für Leichen. Er ist keine Genehmigung für den Versand einer Urne.
4. Was Bestattungsunternehmen und Krematorien für eine Anfrage bereithalten sollten
- Name und Kontakt des zuständigen Bestattungsunternehmens sowie Abhol- und Zielort
- Zweck des Transports: Beisetzung, private Aufbewahrung oder Überführung einer schon beigesetzten Urne
- Letzter Hauptwohnsitz der verstorbenen Person und, bei privater Aufbewahrung, die schriftliche Verfügung mit der darin bestimmten Person
- Ob die Urne schon beigesetzt wurde, und gegebenenfalls die Genehmigung der Behörde für die Umbettung
Das ist eine praktische Vorbereitung, keine Liste von Papieren, die das Gesetz für jeden Transport vorschreibt. Welche Nachweise im Einzelfall nötig sind, klärt der Bestatter. Schicken Sie die Verfügung bitte nicht unaufgefordert über das Kontaktformular.
5. Wie es danach weitergeht
Wir stimmen den zulässigen Empfänger und den Transportweg mit dem Auftraggeber ab. Wir stellen die Urne nur an Bestattungsunternehmen, Friedhöfe und Krematorien zu, nie an Privatadressen, nie per Ablage und nie bei Nachbarn. Erst nach dieser Prüfung nennen wir Ihnen Annahme und Preis. Zugestellt wird am nächsten Werktag oder bis 12 Uhr, die Urne muss dafür nach unseren Vorgaben verpackt sein (siehe Urnenversand). Ist eine Übergabe nicht möglich, klären Sie als Auftraggeber mit dem Empfänger, wie es mit der Urne weitergeht.
Dieser Artikel beschreibt die Rechtslage nach den amtlichen Gesetzes- und Verordnungstexten und unseren Ablauf. Er ist keine Rechtsberatung. Die Fundstellen nennen wir Ihnen auf Anfrage.