Waffen & Munitionsversand
Spezialisiert auf den sicheren Transport von Waffen. Verlassen Sie sich darauf, dass Ihre Waffen unter Einhaltung aller Sicherheitsstandards zu ihrem Bestimmungsort gelangen.
Wir transportieren Ihre Waffe oder Munition nach den Richtlinien des deutschen Waffengesetz.
Die Zustellung erfolgt immer mir Ident Nachweis und nur an den berechtigten Empfänger.
Für weitere Fragen oder Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wichtige Hinweise zum Waffenversand:
Der Versand ist in die folgenden Länder freigegeben: Deutschland & Österreich.
Für den Versand von Jagd- und Sportwaffen sind die rechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und der EU-Mitgliedsstaaten zu beachten. Die Jagd- und Sportwaffen sind neutral zu verpacken, so dass kein Hinweis auf den Inhalt von außen erkennbar ist. Der Versender ist für die Bereitstellung der notwendigen Versandpapiere verantwortlich und trägt darüber hinaus die Verantwortung, dass Jagd- und Sportwaffen nur persönlich an den berechtigten Empfänger adressiert werden. Seitens des Transporteurs erfolgt nur eine Legitimationsprüfung bei der Zustellung, die Berechtigung Jagd- und Sportwaffen zu erwerben wird bei der Zustellung nicht überprüft. Waffen, die dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen oder aufgrund anderer rechtlicher Bestimmungen nicht transportiert werden dürfen, sind nicht Bestandteil der Vereinbarung und somit vom Transport ausgeschlossen. Die Verantwortung hierfür liegt beim Versender.
Jagd- und Sportwaffen müssen in einem ausgepolsterten Waffenkoffer verschickt werden, welcher zusätzlich mit einer geeigneten Kartonage verpackt ist und gemäß Verpackungsrichtlinien bspw. einen Sturz aus 1m Höhe unbeschadet überstehen. Transport Express J. Grünhäuser übernimmt keine Haftung für beschädigte Sendungen die unzureichend verpackt an Transport Express J. Grünhäuser übergeben werden.
Für Munition gelten die Vorgaben nach ADR 1.1.3.6 für Freistellungen in Zusammenhang mit Mengen, die je Beförderungseinheit befördert werden dürfen. Es sind ausschließlich Stoffe und Gegenstände zugelassen, welche unter die Beförderungskategorie 4 fallen und somit eine unbegrenzte Gesamtmenge beim Transport erlauben. Munition der Klasse 1.4 mit der Verträglichkeitsgruppe S (1.4s) ist demnach immer freigestellt.
Alle anderen Kategorien sind ungeachtet der Einhaltung der höchstzulässigen Gesamtmenge pro Beförderungseinheit vom Transport ausgeschlossen.