AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

& VERTRAGSBEDINGUNGEN (VBGL)

1 Einleitung


In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Grundlage festgelegt, auf der die Firma Transport Express J. Grünhäuser, nachfolgend Transport Express J. Grünhäuser genannt, Pakete, Frachtgüter, Kleinsendungen, Dokumente und Briefsendungen sowie Tiere, nachfolgend Sendung befördert. Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Transport Express J. Grünhäuser und den einzelnen Vertragspartnern, als da zu nennen sind: auftraggebende Kunden oder Kuriere-nachfolgend Versender-, Linienhalter, Auftrag nehmende Kuriere -nachfolgend Vertragspartner-.


Der Vertragspartner/Versender erkennt durch seinen Auftrag die AGB der Transport Express J. Grünhäuser uneingeschränkt an. Alle Vertragsbedingungen zwischen Transport Express J. Grünhäuser und dem Vertragspartner/Versender sind in diesen AGB, dem gegenseitig geschlossenen Vertrag und in den jeweils gültigen Tariftabellen und Serviceleistungen enthalten. Abweichungen zu diesen Bedingungen sind nur auf Grund gesonderter schriftlicher Vereinbarung wirksam. Erfüllungsgehilfen von Transport Express J. Grünhäuser haben keine Befugnis, auf Klauseln der Verträge und der vorliegenden AGB zu verzichten oder diese zu ändern.


Die Nichtberufung auf Bestimmungen dieser AGB stellt keinen Verzicht seitens Transport Express J. Grünhäuser auf die zukünftige Berufung auf diese oder andere Bestimmungen dar.


Transport Express J. Grünhäuser ist jederzeit berechtigt, Subunternehmer zur Ausführung von Dienstleistungen und Verträgen zu beauftragen für die alle jeweils diese Bedingungen gelten.
Sendungen können über jeglichen Zwischenstopp transportiert werden, den Transport Express J. Grünhäuser für angemessen hält.


2 Kundeninformationen


Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Transport Express J. Grünhäuser und den Verbrauchern und Unternehmern, die über unseren Shop Waren und Dienstleistungen kaufen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt. Die Vertragssprache ist Deutsch.


3 Vertragsschluss

 

Die Angebote im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an Sie dar, Waren und Dienstleistungen zu kaufen.                                                                                

Nach Eingabe Ihrer Daten und mit dem Anklicken des Bestellbuttons geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab. Sie können eine verbindliche Bestellung aber auch telefonisch oder per Telefax abgeben.                                                                                                                                                     

Mit der unverzüglich per E-Mail bzw. Telefax versandten Zugangsbestätigung wird gleich-zeitig auch die Annahme Ihres Angebots erklärt und der Kaufvertrag damit abgeschlossen. Bei einer telefonischen Bestellung kommt der Kaufvertrag zustande, wenn wir Ihr Angebot sofort annehmen. Wird das Angebot nicht sofort angenommen, dann sind Sie auch nicht mehr daran gebunden.

 

4 Speicherung Ihrer Bestelldaten


Ihre Bestellung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z.B. Art des Produkts, Preis etc.) wird von uns gespeichert. Sie können die AGB nach Vertragsschluss jederzeit über unsere Webseite aufrufen.

 

5 Umfang der Dienstleistungen

 

Sofern keine besonderen Dienstleistungen vereinbart worden sind, beschränkt sich der von Transport Express J. Grünhäuser angebotene Service auf Abholung, Transport, gegebenenfalls Zollabfertigung und Zustellung der Sendung.


Befördert werden nur Sendungen, die den verbindlichen Sendungsdefinitionen der Transport Express J. Grünhäuser (Tabelle „Tarife und Serviceleistungen", jeweils neueste Fassung) einzuordnen sind und keinem Transportausschluss unterliegen. Der Versender muss gewährleisten, dass der Inhalt des Pakets nicht gegen geltendes Recht verstößt.


Der Versender gewährleistet die Richtigkeit und Vollständigkeit aller für den Beförderungsvertrag relevanten Angaben, insbesondere über die Beschaffenheit und den Inhalt der zu befördernden Sendungen und die unverzichtbaren Empfängerangaben im jeweiligen Bestimmungsland nebst Vollständigkeit der Versanddokumente. Alle relevanten Daten müssen mit der von Transport Express J. Grünhäuser zur Verfügung gestellten Software erfasst und entsprechend vertraglichen Vorgaben rechtzeitig hinterlegt werden.


Die Güter, die durch den Versender der Transport Express J. Grünhäuser zur Beförderung übergeben werden, müssen so verpackt und geschützt sein, dass sie auf Förderanlagen und Rollbändern befördert werden können, sowie normalen Transportbeanspruchungen standhalten, ohne selbst beschädigt zu werden oder Menschen/Tieren oder Beförderungsmitteln oder Schaden zuzufügen.


Eine Verpflichtung zur Überprüfung der Empfangsberechtigung an den jeweiligen Stationen bzw. bei vorgegebenen Punkten des Warenumschlages durch Transport Express J. Grünhäuser oder deren Beauftragten besteht nicht. Anwesenheit am jeweiligen vorgenannten Bestimmungsort berechtigt zur Übernahme der Sendung, sofern keine persönliche
Übergabe vereinbart ist.

 

6 Beförderung und Ausschlüsse

 

Sendungen können aus einem oder mehreren Packstücken bestehen, welche für einen Versender von derselben Abholstelle am selben Tag zur Beförderung an denselben Empfänger übernommen werden. 

 Zur Beförderung zugelassen sind nur Packstücke gemäß den folgenden Gewichts- und Größenrestriktionen:

Maximal 50 kg Realgewicht pro Packstück

Maximal 100 kg Realgewicht pro Sendung

Maximales Gurtmaß von 5 m (max. Gesamtlänge 3,09 m)

Mindestgröße einer Dokumentensendung ist DIN C4 (229 x 324 mm)

 

Ausgeschlossen vom Versand sind:

-Sendungen, deren Wert Euro 25.000,- überschreitet; 

sofern der Wert einer Sendung Euro 2.500,-- überschreitet, muss Transport Express J. Grünhäuser entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen die Sendung zur Beförderung angenommen werden kann; ohne vorherige Zustimmung sind diese Sendungen von der Beförderung ebenfalls ausgeschlossen,

- unzureichend und/oder nicht handelsüblich verpackte Güter, - Güter, die in irgendeiner Weise einer besonders sorgsamen Behandlung bedürfen (weil sie z.B. besonders zerbrechlich sind oder nur stehend oder nur auf einer bestimmten Seite liegend transportiert werden können),                                                                        

 - Arzneimittel*, Lebensmittel*, verderbliche oder temperaturgeführte Güter*

- lebende Tiere*, - sterbliche Überreste, Urnen*

- besonders wertvolle Güter* (z.B. Geld, Edelmetalle und -steine, Uhren im Wert von über EUR 750,00, echter Schmuck und echte Perlen, Sammlergegenstände, Antiquitäten), - Kunstgegenstände

- Telefonkarten, Sim-Karten* und Pre-Paid-Karten*, u.a. für Mobiltelefone,

- geldwerte Dokumente (z.B. Wertpapiere, Wechsel, Sparbücher, bankbestätigte Schecks, Reiseschecks, Briefmarken),

- Jagd- und Sportwaffen*, sonstige Schusswaffen und wesentliche Waffenteile im Sinne des § 1 Waffengesetz sowie Munition,

- gefährliche Güter aller Art, sofern deren Menge oder Beschaffenheit eine Freistellung für gesetzlich zugelassene Mindermengen nicht zulässt, sowie Abfälle iSd KrW-/AbfG,

- Pakete, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstößt; hiervon erfasst sind auch Pakete, deren Inhalt gegen Vorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums verstößt einschließlich gefälschter oder nicht lizenzierter Kopien von Produkten (Markenpiraterie),

 - Güter oder Pakete, deren Versand nach den jeweils anwendbaren Sanktionsgesetzen insbesondere wegen des Inhaltes, des Empfängers oder aufgrund des Herkunfts- oder Empfangslandes verboten ist. Sanktionsgesetze umfassen alle Gesetze, Bestimmungen und Sanktionsmaßnahmen (Handels- und Wirtschaftsbeschränkungen) gegen Länder, Personen/Personengruppen oder Unternehmen, einschließlich Maßnahmen, die durch die Vereinten Nationen, die Europäische Union und die europäischen Mitgliedsstaaten verhängt wurden,

- Pakete mit der Frankatur "unfrei"*. 

Die mit „* “ gekennzeichneten Güter und Pakete können nach vorheriger Genehmigung versendet werden. 

 

7 Zollformalitäten

 

Mit dem Transportauftrag ermächtigt der Vertragspartner/Versender Transport Express J. Grünhäuser oder deren Beauftragten, die Zollformalitäten bei einem Grenzübertritt zu besorgen.
b. Der Versender ist zur Vorlage vollständiger und korrekter Unterlagen für die Zollabwicklung verpflichtet.


Bedingt durch die Linienführung wird der zuständige Grenzübergang und Spediteur für die Verzollung/den Begleitschein durch Transport Express J. Grünhäuser oder dem zuständigen Kurier bestimmt. Das gleiche gilt auch für die zollrechtliche Abfertigung im jeweiligen Bestimmungsland (Freimachung der Zollsendung).


Der Vertragspartner/Versender übernimmt alle Zölle, Gebühren und Abgaben sowie sonstigen Kosten laut den vorgelegten Belegen, die dem Empfänger aus der Annahme
der Sendung entstehen.

 

8 Gewichtskontrolle


Transport Express J. Grünhäuser hat das Recht, festgestellte Gewichts- oder Volumenabweichungen kostenpflichtig zu Lasten des Vertragspartners/Versenders zu korrigieren.


Grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch gemachte Gewichts- oder Volumenangaben entbinden die Transport Express J. Grünhäuser oder ihre Subunternehmer von der weiteren Beförderung. Der Versender haftet für vorgenannte falsche Gewichtsangaben in vollem Umfang ursächlich für alle sich in der Folge und/oder Rechtsfolge daraus resultierenden Ereignisse.

 

9 Reklamation/Schadensmeldung


äußerlich erkennbare Verluste oder Beschädigungen müssen bei Übernahme-/Übergabe des Transportgutes schriftlich festgehalten und Transport Express J. Grünhäuser gemeldet werden.


Äußerlich nicht erkennbare Schäden und/oder (Teil)-Verluste haben spätestens binnen sieben Tagen oder sofort nach Erlangen der Kenntnis bzw. bei Reklamation
durch den Empfänger (CMR Artikel 30) zu erfolgen.


Eine Schadenersatzleistung des Frachtführers für schuldhaft verursachte Schäden durch geringfügige Lieferfristüberschreitung ist der Höhe nach auf das zu zahlende Frachtentgelt begrenzt. Schäden in Folge von Lieferfristüberschreitung durch höhere Gewalt oder nicht schuldhaft zu vertretende Umstände oder Widrigkeiten, sind ausgeschlossen. Alle weiteren Schadensersatzansprüche, auch für Folgeschäden sind ausgeschlossen.


Tiersendungen sind vom Versicherungsschutz (Verlust, Verendung) ausgeschlossen.


Alle Ansprüche an Transport Express J. Grünhäuser müssen Transport Express J. Grünhäuser gegenüber unverzüglich schriftlich und entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen geltend gemacht werden. Ungeachtet dessen verjähren alle Ansprüche gegen Transport Express J. Grünhäuser, wenn diese Ansprüche nicht innerhalb eines Jahres, in Österreich und in der Schweiz innerhalb von acht Monaten nach dem Zustelltag oder im Falle der Nichtzustellung ab dem Tag, an dem das Gut hätte abgeliefert werden müssen, gerichtlich geltend gemacht werden.
Eine Sendung gilt erst dann verloren, wenn sie nicht innerhalb von 30 Tagen -bei grenzüberschreitenden Beförderungen 40 Tage- nach Zugang des vollständigen Bearbeitungsformulars bei Transport Express J. Grünhäuser aufgefunden wurde.

 

10 Haftung & Versicherung

 

Transport Express J. Grünhäuser haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung entsteht, während sich das Packstück in der Obhut von Transport Express J. Grünhäuser befindet, nach Maßgabe der §§ 429 ff. HGB bis zu einem Betrag von 8,33 Sonderziehungsrechten je kg des Rohgewichtes des Packstückes. Transport Express J. Grünhäuser haftet nicht für Folgeschäden und Folgekosten wie z.B. rein wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen, entgangenen Gewinn oder Umsatzverluste, Aufwendungen von Ersatzvornahmen sowie Schäden, die durch Verzögerungen bei der Zoll- oder Luftfrachtabfertigung entstehen.

Für Schäden, die durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, haftet Transport Express J. Grünhäuser bei innerstaatlichen Beförderungen bis zur Höhe des dreifachen Betrages der Fracht bzw. bei grenzüberschreitenden Transporten bis zur Fracht für das verspätet abgelieferte Packstück, jedoch in jedem Falle nur bis zu einem maximalen Betrag in Höhe von EUR 750,00 pro Packstück.

Bei Versendungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr finden die Haftungsbestimmungen der CMR Anwendung.

In den Fällen, in denen der Versender keine Transportversicherung abgeschlossen hat, verzichtet Transport Express J. Grünhäuser bei Verlust oder Beschädigung auf die Haftungsbegrenzung gem. Ziffer §10 a und erstattet den Wert des versandten Gutes, in der Höhe begrenzt auf den Einkaufspreis bzw. bei gebrauchten Gütern den Zeitwert bzw. bei aus Anlass einer Versteigerung versendeten Gütern den Versteigerungspreis, je nachdem, welcher Betrag im Einzelfall der niedrigste ist, maximal jedoch EUR 750,- pro Sendung. Ein zwischen dem Versicherer des Versenders und dem Versender vereinbarter Selbstbehalt begründet nur dann einen entsprechenden Verzicht des Kuriers, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. 

Nach vorheriger Vereinbarung mit Transport Express J. Grünhäuser kann auf Kosten des Versenders die Sendung zu einem höheren Wert versichert werden, jedoch maximal bis zu einer Höhe von EUR 25.000,00. In diesem Fall besorgt Transport Express J. Grünhäuser eine Versicherung des Gutes (z.B. Transport- oder Lagerversicherung) bei einem Versicherer seiner Wahl, nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung unter Angabe der Versicherungssumme und den zu deckenden Gefahren.
Im Zweifel hat Transport Express J. Grünhäuser nach pflichtgemäßen Ermessen über Art und Umfang der Versicherung zu entscheiden und sie zu marktüblichen Bedingungen abzuschließen.
Kann Transport Express J. Grünhäuser wegen Art der zu versichernden Güter oder aus einem anderen Grund keinen Versicherungsschutz eindecken, hat Transport Express J. Grünhäuser dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

Die Abtretung der Ansprüche ohne Einwilligung des Auftragsempfängers ist ausgeschlossen.

Für die Versicherungsbesorgung, Einziehung des Entschädigungsbetrages und sonstige Tätigkeiten bei der Abwicklung von Versicherungsfällen steht Transport Express J. Grünhäuser eine besondere Vergütung zu.

 

11 Waffen – Munitionsversand

 

Der Versand ist in die folgenden Länder freigegeben: Deutschland & Österreich.
Für den Versand von Jagd- und Sportwaffen sind die rechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und der EU-Mitgliedsstaaten zu beachten. Die Jagd- und Sportwaffen sind neutral zu verpacken, so dass kein Hinweis auf den Inhalt von außen erkennbar ist. Der Versender ist für die Bereitstellung der notwendigen Versandpapiere verantwortlich und trägt darüber hinaus die Verantwortung, dass Jagd- und Sportwaffen nur persönlich an den berechtigten Empfänger adressiert werden. Seitens des Transporteurs erfolgt nur eine Legitimationsprüfung bei der Zustellung, die Berechtigung Jagd- und Sportwaffen zu erwerben wird bei der Zustellung nicht überprüft. Waffen, die dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen oder aufgrund anderer rechtlicher Bestimmungen nicht transportiert werden dürfen, sind nicht Bestandteil der Vereinbarung und somit vom Transport ausgeschlossen. Die Verantwortung hierfür liegt beim Versender.


Jagd- und Sportwaffen müssen in einem ausgepolsterten Waffenkoffer verschickt werden, welcher zusätzlich mit einer geeigneten Kartonage verpackt ist und gemäß Verpackungsrichtlinien bspw. einen Sturz aus 1m Höhe unbeschadet überstehen. Transport Express J. Grünhäuser übernimmt keine Haftung für beschädigte Sendungen die unzureichend verpackt an Transport Express J. Grünhäuser übergeben werden.
 
c. Für Munition gelten die Vorgaben nach ADR 1.1.3.6 für Freistellungen in Zusammenhang mit Mengen, die je Beförderungseinheit befördert werden dürfen. Es sind ausschließlich Stoffe und Gegenstände zugelassen, welche unter die Beförderungskategorie 4 fallen und somit eine unbegrenzte Gesamtmenge beim Transport erlauben. Munition der Klasse 1.4 mit der Verträglichkeitsgruppe S (1.4s) ist demnach immer freigestellt.
 
Alle anderen Kategorien sind ungeachtet der Einhaltung der höchstzulässigen Gesamtmenge pro Beförderungseinheit vom Transport ausgeschlossen.

 

12 Nachnahmen

 

Für den nationalen Versand besteht die Möglichkeit, Sendungen als Warennachnahme auf eigenes Risiko bis zu einem Betrag von EUR 2.500 zu versenden (Inkasso).
Die Warennachnahme muss dazu als solches in der dafür vorgesehenen Rubrik der EDV hinterlegt und dem Partner schriftlich angezeigt werden. Aus dem Frachtbrief muss eindeutig hervorgehen, dass eine Warennachnahme einzuheben ist.


Für den internationalen Versand ist die Einhebung von Warennachnahme unvereinbar mit der Arbeitsweise eines Expresssystems, und daher nur beschränkt möglich. Durch Versenden von Nachnahmen entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Versender und der ausliefernden Station. Eine Haftung seitens Transport Express J. Grünhäuser ist ausgeschlossen. Nachnahmen sind unverzüglich an das vom auftraggebenden Kurier bekannt gegebene Bankkonto (Spesen zu Lasten des Versenders) zu überweisen.
Aufrechnungen von Nachnahmen mit Forderungen an Transport Express J. Grünhäuser ist ausgeschlossen.

 

13 Leistungsentgelt

 

Maßgebend für den Versand von Beförderungsgut ist die jeweils am Versandtag nach Sendungs- und Leistungsart gestaffelten gültige Tariftabelle der Transport Express J. Grünhäuser, der Versicherungs- und Transportversicherungsprämie zzgl. der jeweils gültigen, gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungssteuer sowie sonstiger anfallender Kosten.


Ist das Volumengewicht größer als das Effektivgewicht, so wird dem Frachtentelt das Volumengewicht nach IATA-Formel (Länge cm x Breite cm x Höhe cm/6000) zugrunde gelegt.


Sendungen, deren Annahme der Empfänger verweigert oder unzustellbar sind, erfolgt die Rücksendung auf Kosten des Auftraggebers. Nachträgliche Verfügungen
des Auftraggebers, die den Beförderungsverlauf kostenmäßig beeinflussen, gehen zu Lasten dessen.

 

Der Versand ist in Form der Vorkasse, Nachnahme sowie für Stammkunden auf Rechnung zu zahlen. Bei Vorkasse und Nachnahme ist der Betrag in Bar beim Fahrer bei Abholung oder Zustellung zu entrichten. Der Absender oder Empfänger bekommt in diesen Fällen vom Fahrer eine Quittung, die mindestens 4 Wochen aufzubewahren ist. Sollte bei Nachnahme die Ware vom Empfänger nicht gezahlt werden können, geht die Ware zu Lasten des Absenders/Auftraggebers zurück. In diesem Fall sind die Kosten für den Hin- und Rücktransport zzgl. eventuell angefallenen Gebühren zu zahlen.

 

14 Stornogebühren

 

Stornierungen sind ausschließlich in Schriftform möglich und müssen am Tag vor Transportbeginn bis spätestens 18:00 Uhr bei Transport Express J. Grünhäuser vorliegen. Bei Widerruf eines Transportauftrages sind die Leistungen des bereits unsererseits erbrachten Leistungen im vollen Umfang zu entrichten. Erfolgt der Widerruf einen Tag vor Transportbeginn und liegt Transport Express J. Grünhäuser der Widerruf bis 18:00 Uhr vor, halten wir uns eine Gebührenerhebung von 5,00€ inkl. gesetzlicher MwSt. vor. Erreicht der Widerruf die Firma Transport Express J. Grünhäuser erst am Versandtag fallen folgende Gebühren an: ab 10:00 Uhr = 10,00€ , ab 12:00 Uhr = 20,00€. Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt.

 

15 Schlussbestimmung

 

Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen teilweise oder ganz unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahe kommt.
Sie erhalten diese AGB auf Anfrage bei Transport Express J. Grünhäuser und/oder über die Internetseite der Transport Express J. Grünhäuser unter www.te-jg.de auch zum Ausdruck.

 

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